( EO § 301 ) Die bloße Kenntnis des Drittschuldners von einer Lohnpfändung ist vor der Zustellung der Aufforderung zur Drittschuldneräußerung sowie des Zahlungsverbots an ihn bedeutungslos (vgl. OGH 9 Ob A 91,92/91 v. 8. 5. 1991 = ARD 4279/18/91). ASG Wien 3 Cga 109/96m v. 17.04.1997, rk.