Ergebnisse der Besprechungen der Gebietskrankenkassen beim HVSVT (siehe schon ARD 4915/5, 4916/10 und 4917/15/98)
1. Angehörigeneigenschaft des Personenkreises nach dem FSVG (alt)
Durch die im ASRÄG 1997 vorgenommenen Änderungen im Bereich des FSVG könnte der Eindruck entstehen, dass dieser Ausschluss der Angehörigeneigenschaft nun nicht mehr vorliegen sollte. Dies war vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt und wird im Zuge der nächsten Novelle ausdrücklich klargestellt. Bis dahin werden die Kassen die Angehörigeneigenschaft dieser Personengruppe auch weiterhin ablehnen, und zwar mit dem Hinweis auf die in der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung angeführte "alte" Fassung des FSVG. Dadurch hatte der Gesetzgeber auf den Personenkreis nach dem FSVG idF BGBl 1978/624 (Stammfassung) verwiesen. Daher wurde durch die Änderungen des FSVG durch das ASRÄG 1997 keine Änderung der Rechtslage hinsichtlich des Ausschlusses der Angehörigeneigenschaft für diese Personengruppen herbeigeführt.