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Senkung des EFZG-Beitrages

Betriebswichtige GesetzeARD 4917/1/98 Heft 4917 v. 13.3.1998

Im Hauptausschuss des Nationalrats wurde am 10. 3. 1997 eine Verordnung des BMAGS nach § 16 EFZG beschlossen, mit der der EFZG-Beitrag der Arbeitgeber ab 1. 4. 1998 von derzeit 2,3% auf 2,1% gesenkt wird. Die Kundmachung der Verordnung im BGBl bleibt abzuwarten. (WrZ v. 10. 3. 1998)

Anm.: Kundgemacht in BGBl II 1998/105 , ARD 4922/1/98.

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