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EStG § 23

Lohnsteuer und AbgabenARD 4916/17/98 Heft 4916 v. 10.3.1998

( EStG § 23 ) Es widerspricht der Lebenserfahrung, dass sich so viele Teppiche im Privatvermögen eines Steuerpflichtigen befunden haben, dass er mit deren Verkauf 18 Jahre hindurch einen Teil seines Unterhalts bestreiten konnte. VwGH 97/14/0058 v. 23.09.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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