BMAGS 33.103/8-2/97
Das BMAGS stellt nunmehr zur Frage der Verwendung der Faktorenreihen auf Grund des einheitlichen Wunsches des Hauptverbandes und der Gebietskrankenkassen fest, dass abweichend von der bisherigen Fahrtenreihe (vgl. ARD 4744/20/96 und ARD-Betriebswichtige Rechtsdaten 1998, S. 319 ff.) im Regelfall die von der NÖ Gebietskrankenkasse entwickelte Faktorenreihe der Malusberechnung zugrunde zu legen ist.