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EStG § 2 Abs 3, ErbStG § 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4915/26/98 Heft 4915 v. 6.3.1998

( EStG § 2 Abs 3, ErbStG § 1 ) Eine letztwillig verfügte Lohnfortzahlung für die Hausgehilfin und Pflegerin des Erblassers unterliegt der Erbschaftssteuer, nicht der Einkommensteuer. Finanzgericht Düsseldorf/BRD 4 K 4544/94 v. 05.03.1997, Berufung erhoben. (NZA 1998/24, Heft 1)

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