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ABGB § 1002

BetriebswichtigesARD 4913/37/98 Heft 4913 v. 27.2.1998

( ABGB § 1002 ) Zur Erteilung einer Vollmacht ist nur eine einseitige, nicht annahme-, jedoch empfangsbedürftige Willenserklärung des Geschäftsherrn notwendig. LG Innsbruck 48 Cga 51/96g v. 25.03.1996. (Slg. 11.488)

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