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Feststellung der Ausgleichstaxe und der Prämie nach dem BEinstG für das Kalenderjahr 1998

Betriebswichtige GesetzeARD 4913/2/98 Heft 4913 v. 27.2.1998

Verordnung der BMAGS; BGBl II 1998/53, ausgegeben am 20. 2. 1998

§ 1. Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 1998 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 2 010 Schilling.

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