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AngG § 23 Abs 1

ArbeitsrechtARD 4912/4/98 Heft 4912 v. 24.2.1998

( AngG § 23 Abs 1 ) Versicherungszeiten nach dem ASVG sind nicht ohne weiteres mit Dienstzeiten im Sinne des § 23 Abs 1 AngG gleichzusetzen. LG St. Pölten 7 Cga 36/95b v. 19.04.1996. (Slg. 11.496)

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