( EStG § 2 Abs 3 ) Bei Beurteilung eines Gastgewerbebetriebes als Einkunftsquelle sind weder der Gesundheitszustand des Bewirtschafters noch Änderungen der Bewirtschaftungsart hinsichtlich Leistungsanbot und Finanzierung zu berücksichtigen.
VwGH 96/14/0065 v. 29.07.1997