vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UrlG § 9

ArbeitsrechtARD 4910/10/98 Heft 4910 v. 17.2.1998

( UrlG § 9 ) Auch wenn ein für das laufende Kalenderjahr gebührender Urlaubszuschuss (Urlaubsbeihilfe) bereits nicht rückforderbar zur Gänze gewährt wurde, sind bei Ausscheiden des Arbeitnehmers im gleichen Kalenderjahr aliquote Urlaubssonderzahlungsanteile bei Bemessung der Urlaubsentschädigung zu berücksichtigen. OGH 8 Ob A 77/97z v. 10.07.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte