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Bilanzberichtigung nach verdeckter Gewinnausschüttung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4909/13/98 Heft 4909 v. 13.2.1998

( KStG § 8, EStG § 4 Abs 2 ) Ein sich nach einer Betriebsprüfung wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung ergebender Mehrgewinn kann nicht durch Bilanzberichtigung als nachträgliche Ausschüttung behandelt werden.

VwGH 94/15/0160, 0161 v. 23.10.1997

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