vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1152

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4908/25/98 Heft 4908 v. 10.2.1998

( ABGB § 1152 ) Die Mensa-communis-Zulage eines Geistlichen beruht auf Grund der Tätigkeit eines priesterlich en Amtsträgers auf dessen Weihe und Inkardination. Sie ist kein Bezugsbestandteil, sondern dem Pfarramt zuzuweisen, und ist der staatlichen Jurisdiktion entzogen. OLG Wien 7 Ra 76/97s v. 07.04.1997. (ZAS Jud. 6/1997)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte