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ASVG § 67 Abs 4

SozialversicherungARD 4908/17/98 Heft 4908 v. 10.2.1998

( ASVG § 67 Abs 4 ) § 67 Abs 4 ASVG ist wegen der Bezugnahme auf § 1409a ABGB und auf § 25 HGB gleichheitskonform so auszulegen, dass auch bei Erwerb eines Betriebes im Ausgleich eine Haftung nach § 67 Abs 4 ASVG nicht eintritt. VwGH 97/08/0051 (früher: 94/08/0061), 97/08/0052 (früher: 94/08/0060) v. 18.03.1997. (Beschwerden abgewiesen)

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