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Vorschreibung von Auflagen bei gefährlichen Arbeitsstoffen

ArbeitsrechtARD 4907/18/98 Heft 4907 v. 6.2.1998

( ASchG § 94, § 43, § 40 ) Werden in einer Betriebsanlage gesundheitsgefährdende Stoffe verwendet, ist eine Vorschreibung von Auflagen auch dann gerechtfertigt, wenn konkret keine gefährlich en Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe entweichen.

VwGH 96/04/0160 v. 28.10.1997

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