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AngG § 23

ArbeitrechtARD 4906/9/98 Heft 4906 v. 3.2.1998

( AngG § 23 ) Auch bei einer Änderung der Dienstzeit von Vollzeit auf Teilzeit bemisst sich der Abfertigungsanspruch nach dem AngG - im Gegensatz zum VBG - nach dem zuletzt bezogenen Gehalt, außer es war dieses nur vorübergehend reduziert. OLG Graz 7 Ra 279/96w v. 13.03.1997. (ZAS Jud. 6/1997)

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