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ZustG § 7

BetriebswichtigesARD 4905/19/98 Heft 4905 v. 30.1.1998

( ZustG § 7 ) Eine unvollständige Bezeichnung des Empfängers (z.B. durch Weglassen des akademischen Grades) begründet mangels einer konkreten Verwechslungsmöglichkeit keinen Zustellmangel. VwGH 97/08/0022 v. 06.05.1997. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)

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