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Rechnungslegungspflicht bei Honorarverteilung unter Spitalsärzten

ArbeitsrechtARD 4905/5/98 Heft 4905 v. 30.1.1998

( AngG § 14 Abs 2, WrKAG § 45 ) Aus der Befugnis eines Primararztes, die nachgeordneten Spitalsärzte n zustehenden Honorare von Sonderklassepatienten, die von der Krankenanstalt eingehoben wurden, entsprechend den Vorgaben des Wr. Krankenanstaltengesetzes (WrKAG) zu verteilen, ergibt sich ein Rechnungslegungsanspruch der nachgeordneten Ärzte.

OGH 9 Ob A 69/97f v. 01.10. 1997

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