( VStG § 51d ) Im Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ist ein Bescheid bereits mit seiner Zustellung an eine der Verfahrensparteien erlassen. VwGH 96/13/0192 v. 22.07.1997. (Beschwerde abgewiesen)
( VStG § 51d ) Im Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ist ein Bescheid bereits mit seiner Zustellung an eine der Verfahrensparteien erlassen. VwGH 96/13/0192 v. 22.07.1997. (Beschwerde abgewiesen)