( ASGG § 44 Abs 1, § 46 Abs 3 Z 1, ZPO § 500 ) Ansprüche aus einem Dienstverhältnis wie der Wert des Begehrens auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses, die neben beendigungsabhängigen Ansprüchen Gegenstand der Entscheidung des Berufungsgerichtes sind, sind, auch wenn sie mit der Beendigung selbst in keinem Zusammenhang stehen, bei der Berechnung des Streitwertes zusammenzurechnen. OGH 9 Ob A 2250/96i v. 30.10.1996.