( KO § 181, § 183 ) Bei Fehlen eines abschöpfbar en Einkommens im Privatkonkurs ist auch dann kein Schuldenregulierungsverfahren einzuleiten, wenn der Schuldner einige Zahlungen aus dem unpfändbaren Teil seines Einkommens (Existenzminimum) geleistet hat.
OGH 8 Ob 121/97w v. 23.05.1997