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Voraussetzungen für Privatkonkurs

BetriebswichtigesARD 4904/21/98 Heft 4904 v. 27.1.1998

( KO § 181, § 183 ) Bei Fehlen eines abschöpfbar en Einkommens im Privatkonkurs ist auch dann kein Schuldenregulierungsverfahren einzuleiten, wenn der Schuldner einige Zahlungen aus dem unpfändbaren Teil seines Einkommens (Existenzminimum) geleistet hat.

OGH 8 Ob 121/97w v. 23.05.1997

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