( EStG § 18 Abs 6 ) Wird die Nichtverbuchung einzelner Schwarzgeschäfte anlässlich einer Betriebsprüfung als Umsatzsteuerverkürzung gewertet und mit einem Sicherheitszuschlag belegt, berechtigt dies bei sonst tauglicher Buchhaltung die Finanzbehörde nicht, einen Verlustvortrag zu versagen.
VfGH B-370/95 v. 26.02.1996