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Beitragsabzug bei nachträglichen Zahlungen im öffentlichen Dienst

SozialversicherungARD 4904/17/98 Heft 4904 v. 27.1.1998

( B-KUVG § 24, ASVG § 60 ) Die nachträgliche Auszahlung eines für die Beitragsermittlung nach dem B-KUVG und dem Wohnbauförderungsbeitragsgesetz relevanten Bezugsbestandteiles fällt bezüglich des Abzugsrechts des Dienstgebers für die Dienstnehmerbeiträge nicht unter die Beschränkung des § 24 Satz 3 B-KUVG, so dass der öffentlich-rechtliche Dienstgeber berechtigt ist, im Monat der nachträglich erfolgten Auszahlung dieser Bezugsbestandteile die darauf entfallenden Dienstnehmeranteile nach den genannten Gesetzen abzuziehen.

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