( AVG § 62 ) Die Unrichtigkeit eines Bescheides betreffend Anliegerleistungen zur Kanalherstellung in Zusammenhang mit einer Bauplatzerklärung kann auch dann offenkundig sein, wenn die Berichtigung erst 16 Jahre nach Erlassung des Bescheides erfolgt ist. VwGH 94/17/0344 v. 24.02.1997. (Beschwerde abgewiesen)