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RL 92/51/EWG

BetriebswichtigesARD 4902/20/98 Heft 4902 v. 20.1.1998

( RL 92/51/EWG ) In Österreich gibt es Berufstitel für Beamte (z.B. Regierungsrat), für Techniker (Baurat h.c.), für Personen der Wirtschaft (Kommerzialrat), für Künstler (Kammersänger) u.a. Zudem gibt es die Standesbezeichnung „Ingenieur“, die im Regelfall den Absolventen höherer technischer und höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten über Antrag verliehen wird. Weder Berufstitel noch die Standesbezeichnung „Ingenieur“ berechtigen zu beruflicher Tätigkeit. Mit ihrer Verleihung ist ausschließlich das Recht verbunden, den Berufstitel bzw. die Standesbezeichnung zu führen.

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