( EStG § 45, § 46, BAO § 200, § 212, § 221a ) Einkommensteuervorauszahlungsbescheide scheiden mit Erlassung des Jahreseinkommensteuerbescheides nicht aus dem Rechtsbestand aus.
VwGH 95/14/0117 v. 29.07.1997
Die gesetzliche Grundlage für die Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen findet sich in § 45 EStG 1988. Nach § 45 Abs 1 EStG 1988 ergibt sich die Höhe der Vorauszahlungen aus der Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Jahr (nach Abzug bestimmter Beträge und Erhöhung um feste Prozentsätze). Mit diesem Betrag werden die Vorauszahlungen im „Normalfall“ festgesetzt.