( EStG § 68 ) Die Aussage, wonach sich für die Annahme, dass das „Gehalt oder die Erzieherzulage“ eines Lehrers nach § 60a GehG Zuschläge für Überstunden beinhaltet, keine Anhaltspunkte ergäben, ist nicht nachvollziehbar. VwGH 96/13/0070 v. 17.09.1997. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)