vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 8 Abs 1 Z 4

SozialversicherungARD 4901/27/98 Heft 4901 v. 16.1.1998

( ASVG § 8 Abs 1 Z 4 ) Eine künstlerische Tätigkeit ist dann anzunehmen, wenn eine persönliche, eigenschöpferische Tätigkeit in einem (anerkannten) Kunstzweig bzw. einem (umfassenden, anerkannten) Kunstfach nach deren Gestaltungsprinzipien auf Grund einer entsprechenden künstlerischen Befähigung entfaltet und nicht nur Erlernbares oder Erlerntes wiedergegeben wird. BMAS 120.316/2-7/96 v. 29.07.1996. (ZAS Jud. 6/1997)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte