Änderung des Bundesvergabegesetzes 1997, wonach im Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtheit der Leistung sowie auf die Beschäftigung von Personen im Ausbildungsverhältnis Bedacht zu nehmen ist (siehe schon ARD 4893/1/97). Bundesgesetz; BGBl I 1998/27, ausgegeben am 9. 1. 1997.