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ASVG § 224

SozialversicherungARD 4900/25/98 Heft 4900 v. 13.1.1998

( ASVG § 224 ) Zeiten der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in einer Strafvollzugsanstalt sind ungeachtet des Umstandes, dass der Häftling dort Arbeiten verrichtet hat, keine Versicherungszeiten. LG Feldkirch 34 Cgs 134/96 v. 04.07.1996. (ZAS Jud. 6/1997)

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