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Versicherungspflicht bei Auslandsentsendung

SozialversicherungARD 4900/24/98 Heft 4900 v. 13.1.1998

( ASVG § 3 Abs 2, § 3 Abs 3 ) Werden Dienstnehmer auf bestimmte Zeit oder für eine vorübergehende Zeit ins Ausland entsendet, sind sie, sofern der Schwerpunkt ihrer Beschäftigung im Inland liegt, in Österreich versicherungspflichtig.

VwGH 95/08/0293 v. 28.10.1997

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