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Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner bei wechselndem Beschäftigtenstand

ArbeitsrechtARD 4900/22/98 Heft 4900 v. 13.1.1998

Information des Arbeitsinspektorats

Für die Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner/innen gelten Schlüsselzahlen:

* 1. 1. 1997 ab 101 Beschäftigten

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