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Rechtliche Bedeutung einer Datenschutzklausel hinsichtlich Kundendaten im Dienstverhältnis

ArtikelschauARD 4899/39/98 Heft 4899 v. 8.1.1998

Rechtliche Bedeutung einer Datenschutzklausel hinsichtlich Kundendaten im Dienstverhältnis. Anmerkung von Mag. Dr. Gert-Peter Reissner, Graz zur Entscheidung OGH 9 Ob A 2154/96x v. 4. 12. 1996 = ARD 4816/28/97. (DRdA 1997/490, Heft 6)

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