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Krankenscheingebühr

SozialversicherungARD 4759/28/98 Heft 4759 v. 16.7.1998

Wie verlautet, werden Arbeitgeber ab 1. 1. 1997 nun doch das Inkasso der mit der 53. ASVG-Novelle beschlossenen Krankenscheingebühr (§ 135 Abs 3 ASVG) von S 50,- (siehe ARD 4755/16/96) zu übernehmen haben. Darüber sollen sich Hauptverband und Arbeitgebervertreter geeinigt haben.

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