(AngG § 27 Z 1) Die Einholung von Anboten der wichtigsten Lieferanten des Arbeitgebers durch einen Arbeitnehmer, der nach Kündigung seines Dienstverhältnisses die Gründung einer eigenen Firma beabsichtigt, geht über berechtigte Handlungen für eine Konkurrenztätigkeit hinaus und begründet Vertrauensunwürdigkeit.
OLG Innsbruck 15 Ra 58/96h v. 29.05.1996