( UStG § 6 Z 18, § 11 Abs 1, 12 und 14 ) Ein Mietvertrag, mit dem der Hauptmietzins einschließlich der Umsatzsteuer vereinbart wird, ist keine Rechnung, so dass bei Kleinunternehmer n auch keine Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs 12 oder 14 UStG entstehen kann. Hingegen kann eine in einem Mietvertrag gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer in Verbindung mit Zahlungsbeleg en als Rechnung angesehen werden, soferne alle Rechnungsvoraussetzungen erfüllt sind. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat VI, RV/000-16/14/97 und RV/000-16/14/97 v. 10.04.1997. (Finanz-Journal 1997/253, Heft 10)