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OÖ InteressentenbeiträgeG § 1, § 3 Abs 2

Lohnsteuer und AbgabenARD 4898/14/97 Heft 4898 v. 30.12.1997

( OÖ InteressentenbeiträgeG § 1, § 3 Abs 2 ) Die Kanalanschlussgebühr ist ein Beitrag zu den Kosten der Errichtung der gesamten gemeindeeigenen Kanalisationsanlage, nicht etwa nur eine Gebühr für die Anschlussrohre zum jeweiligen Grundstück. Die ergänzende Kanalanschlussgebühr im Falle des Zubaus auf einer bereits angeschlossenen Liegenschaft stellt aber auch kein Äquivalent für eine aktuelle Anschlussleistung der Gemeinde dar, sondern einen ergänzenden Beitrag für die Errichtung und Bereitstellung der Kanalisationsanlage, wobei sich die Abgabe infolge des Zubaus aus der Vergrößerung der Bemessungsgrundlage (hier: zusätzliche Geschoßflächen) ergibt.

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