( AlVG § 12 Abs 3 und 5 ) Lehrgänge mit Fortbildungscharakter, die die Zeit eines Arbeitslosen nur soweit in Anspruch nehmen, dass er auch einem Beruf nachgehen kann und insoweit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, schließen den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht aus.
VwGH 97/08/0097 v. 16.09.1997