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Konkurrenzverbot in politischen Parteien

ArbeitsrechtARD 4898/1/97 Heft 4898 v. 30.12.1997

( AngG § 27 Z 1, § 23 ) Kandidiert ein Arbeitnehmer einer politischen Partei für eine konkurrierende andere Partei, kann, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich auch gegen seine Treuepflicht verstößt, seine in jedem Fall berechtigte Entlassung auch den Verlust seines Abfertigungsanspruchs bewirken.

OLG Wien 9 Ra 115/97s v. 05.09.1997

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