( RL 76/207/EWG , FrNArbG § 3 ) Die Aufrechterhaltung von Regelungen, die ein Nachtarbeitsverbot der Frauen vorsehen, verstößt gegen die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.
EuGH Rs. C-207/96 v. 04.12.1997