Änderungen des ArbVG, des BUAG, des Post-Betriebsverfassungsgesetzes und des Bahn-Betriebsverfassungesetzes: Hier wird der Ausbildungsdienst für Frauen beim Bundesheer der Leistung des Präsenzdienstes gleichgestellt. Im ArbVG (Art 16) und im BUAG (Art 20) wird darüber hinaus die bis jetzt noch nicht erfolgte Gleichstellung der Leistung des Zivildienstes nachgeholt. 1037 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR, XX. GP. (