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Jahrespauschalhonorar für Aushilfstätigkeit des Ehepartners

Lohnsteuer und AbgabenARD 4895/15/97 Heft 4895 v. 16.12.1997

( EStG § 4 Abs 4 ) Ein Jahrespauschalhonorar für „Aushilfstätigkeit“ des Ehepartners, das nicht durch entsprechende nach außen tretende Vereinbarung in Erscheinung tritt, erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung als Betriebsausgaben.

VwGH 93/13/0033 v. 17.09.1997

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