Rechtsfragen des neuen § 864 Abs 2 ABGB. Artikel von Dr. Gerhard Saria, Wien, der zum Ergebnis kommt, dass der Gebrauch bzw. der Verbrauch einer unaufgefordert zugesendeten Sache (Ware) und die Erlaubnis, sich der Sache zu entledigen, mit der Achtung des Eigentums des Absenders unvereinbar sei. (RdW 1997/647, Heft 11)