(KV-Eisen- und Metallgewerbe) Nach dem KV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe gebührten auch vor der authentischen Interpretation des Kollektivvertrages Sonderzahlungen für entgeltfreie Dienstzeiten.
ASG Wien 31 Cga 136/96y v. 03.09.1997, Berufung erhoben