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BAO § 212a Abs 8

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4893/33/97 Heft 4893 v. 5.12.1997

( BAO § 212a Abs 8 ) Die Vorschreibung von Aussetzungszinsen entspricht selbst dann dem Gesetz, wenn während des Aussetzungszeitraumes ein Guthaben auf einem Abgabenkonto besteht, jedoch kein Antrag auf Überweisung gestellt wird. VwGH 94/15/0167 v. 25.06.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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