( AlkAbgG § 1 Abs 1, § 7 Abs 3, UStG § 2 Abs 2 ) Nicht die Abgabenbehörde, sondern der Lieferant hat, um der Alkoholabgabepflicht zu entgehen, die Unternehmereigenschaft von mit alkoholischen Getränken belieferten Vereinen nachzuweisen. VwGH 93/14/0079 v. 24.06.1997. (Beschwerde abgewiesen)