( BewG § 55 Abs 1 ) Liegen die Voraussetzungen für eine Ausnahme von einem Bauverbot vor, kann einem seinerzeit bescheidmäßig verfügten Bauverbot keine Wirkung auf den im Geschäftsverkehr erzielbaren Preis eines Grundstückes zukommen. VwGH 97/13/0053 v. 09.04.1997. (Beschwerde abgewiesen)