vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Herstellung des gesetzlichen Zustandes bei Anrechnung von Studienzeiten

SozialversicherungARD 4893/18/97 Heft 4893 v. 5.12.1997

( ASVG § 101, § 227 Abs 1 Z 1 ) Daraus, dass § 253 ASVG (§ 131 GSVG) betreffend das Pensionsanfallsalter idF des SRÄG 1991 bis zum Ablauf des 30. 11. 1991 verfassungswidrig gewesen ist, kann nicht abgeleitet werden, dass ein Versicherter, der die Anrechnung von Studienzeiten begehrt, als „weibliche Versicherte“ zu behandeln gewesen und der SV-Träger verpflichtet wäre, diesen „gesetzlichen Zustand“ herzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte