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EDV-Wartungsvertrag als freies Dienstverhältnis

ArbeitsrechtARD 4893/12/97 Heft 4893 v. 5.12.1997

( ABGB § 1151 ) Die Wahrnehmung von Agenden durch einen EDV-Fachmann im Bereich EDV - Informatik eines Unternehmens im Rahmen eines Wartungsvertrages ist für ein Dienstverhältnis untypisch und entspricht eher dem Typus eines freien Dienstvertrages, wenn keine fix geregelte Arbeitszeit vorliegt und der EDV-Fachmann für mehrere Unternehmen tätig ist.

OLG Wien 10 Ra 168/97t v. 22.08.1997

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