Verordnung des BMAGS, mit der Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für 1998 festgesetzt werden; BGBl II 1997/356, ausgegeben am 28. 11. 1997
Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß § 12a Abs 1 AuslBG werden Landeshöchstzahlen für das Jahr 1998 wie folgt festgesetzt: